Früherkennungsuntersuchung für Neugeborenen

Unsere Praxis ist Nachuntersuchungsstelle der Kompetenzstufe FU1 und FU2

Am 01.01.2009 wurde die Früherkennungsuntersuchung von allen Neugeborenen auf Hörschäden als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit eingeführt. Damit steht diese wichtige und bisher nur vereinzelt auf Basis eines freiwilligen Angebots der Geburtskliniken vorhandene Möglichkeit bundesweit allen Kindern zur Verfügung.
Unsere Praxis hat sich seit Jahren in Zusammenarbeit mit umliegenden Geburtskliniken und Kinderärzten an Hörvorsorgeuntersuchungen und -abklärungen beteiligt.

 
Wir bieten alle zugelassenen Verfahren der Screeninguntersuchung an:

  • Messung Otoakustischer Emissionen (TEOAE)
  • Automatisierte Ableitung akustisch evozierter Potentiale (AABR)

Zur Qualitätssicherung und verbesserten Nachsorge ist unsere Praxis dem Verbundprojekt "Neugeborenenhörscreening NRW" und der Screeningzentrale Westfalen-Lippe in Münster angeschlossen.

Bei auffälligem Screening führen wir natürlich alle weiterführenden Untersuchungen durch und leiten ggfs. die Hörrehabilitation direkt im Anschluß ein.

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Weitere Informationen:

Offizielle Elterninformation
Beschlusstexte des Gemeinsamen Bundesausschusses
Hörscreeningzentrale in Westfalen-Lippe
Informationsseite der "Aktion Frühkindliches Hören"