Im Bereich von Tauglichkeitsuntersuchungen bieten wir Ihnen:

  • Stimmtauglichkeitsgutachten zur Bewerbung an einer z.B. Logopädenschule, Musikhochschule etc.

 
Desweiteren den HNO-spezifischen Teil von Tauglichkeitsuntersuchungen im Bereich von

  • Führerschein (Auto, LKW, Bus, Motor-/Segelboote)
  • Flugtauglichkeit
  • Tauchtauglichkeit

 
Bitte beachten Sie, dass diese Untersuchungen keine Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse sind. Es muss eine Abrechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgen. Wir bieten Ihnen daher eine Beratung im Vorfeld an, bitte vereinbaren Sie zunächst einen Termin zur Telefonsprechstunde.