Hörstörungen können prinzipiell in den gesamten Bereichen des Hörorgans und der zentralen Hörbahnen entstehen. Um die Ursache möglicher Erkrankungen bzw. deren Behandlungsmöglichkeiten festzustellen, haben wir unterschiedliche Untersuchungsverfahren.
Hörstörungen im Erwachsenenalter:
- Unsere Hörteste werden in nach DIN-ISO 8253 EN schallisolierten Kabinen durchgeführt.
- Wir unterscheiden subjektive Hörtests (Mitarbeit der Patienten erforderlich) von objektiven Hörtestverfahren (keine aktive Mitarbeit erforderlich):
Subjektive Hörprüfverfahren:
- Tonaudiometrie mit Kopfhörer
- Sprachaudiometrie mit Kopfhörer
- Freifeldaudiometrie ohne Kopfhörer
- Prüfung des dichotischen Hörvermögens
- Prüfung des Richtungshören
- Prüfung der Störgeräuschempfindlichkeit
- Prüfung der Unbehaglichkeitsschwelle und Geräuschüberempfindlichkeit
Altersunabhängige objektive Hörprüfverfahren:
- Messung otoakustischer Emissionen (TEOAE und DPOAE)
- Akustisch evozierte Potentiale: Messung früher (BERA), und später (CERA) akustisch evozierter Potentiale, im Spontanschlaf, Schlafinduktion, medikamentöser Sedierung oder Narkose mit Clickreiz und auch frequenzspezifisch (Notched-Noise-Bera)
- Tympanometrie: Impedanz- und Stapediusreflexmessung
Therapie von Hörstörungen:
Medikamentöse Therapie: soweit möglich, sonst:
Apparative Therapie:
- Hörgeräteversorgung
- Überprüfung der Hörgeräteversorgung in jedem Alter
- Beratung über Integrationsmaßnahmen im Beruf, zum Umgang mit apparativen Hörhilfen im Alltag
- Paukenröhrcheneinlagen
- Vermittlung und Nachbetreuung von hörverbesserndern Mittelohroperationen