Hörstörungen können prinzipiell in den gesamten Bereichen des Hörorgans und der zentralen Hörbahnen entstehen. Um die Ursache möglicher Erkrankungen bzw. deren Behandlungsmöglichkeiten festzustellen, haben wir unterschiedliche Untersuchungsverfahren.

Hörstörungen im Erwachsenenalter:

  • Unsere Hörteste werden in nach DIN-ISO 8253 EN schallisolierten Kabinen durchgeführt.
  • Wir unterscheiden subjektive Hörtests (Mitarbeit der Patienten erforderlich) von objektiven Hörtestverfahren (keine aktive Mitarbeit erforderlich):


Subjektive Hörprüfverfahren:

  • Tonaudiometrie mit Kopfhörer
  • Sprachaudiometrie mit Kopfhörer
  • Freifeldaudiometrie ohne Kopfhörer
  • Prüfung des dichotischen Hörvermögens
  • Prüfung des Richtungshören
  • Prüfung der Störgeräuschempfindlichkeit
  • Prüfung der Unbehaglichkeitsschwelle und Geräuschüberempfindlichkeit


Altersunabhängige objektive Hörprüfverfahren:

  • Messung otoakustischer Emissionen (TEOAE und DPOAE)
  • Akustisch evozierte Potentiale: Messung früher (BERA), und später (CERA) akustisch evozierter Potentiale, im Spontanschlaf, Schlafinduktion, medikamentöser Sedierung oder Narkose mit Clickreiz und auch frequenzspezifisch (Notched-Noise-Bera)
  • Tympanometrie: Impedanz- und Stapediusreflexmessung


Therapie von Hörstörungen:


Medikamentöse Therapie: soweit möglich, sonst:

Apparative Therapie:

  • Hörgeräteversorgung
  • Überprüfung der Hörgeräteversorgung in jedem Alter
  • Beratung über Integrationsmaßnahmen im Beruf, zum Umgang mit apparativen Hörhilfen im Alltag

Operative Therapie:

  • Paukenröhrcheneinlagen
  • Vermittlung und Nachbetreuung von hörverbesserndern Mittelohroperationen


Weiterführende Informationen:

Hörtest im Internet